Corona update: Was müssen Arbeitgeber tun?
Arbeitgeber sollten, sofern noch nicht geschehen, unverzüglich einen Handlungsplan aufstellen, wie sich die Mitarbeiter verhalten sollen. Das umfasst die Frage wie mit (1) eigenen Mitarbeitern und (2) Kunden/Besuchern umgegangen wird, bei denen keine einschlägigen Symptome und/oder bei denen Symptome festgestellt werden. Sinnvollerweise sollte man die Anweisungen schriftlich fassen. Ein weiterer Hinweis an die Mitarbeiter wäre gut, dass es in nächster Zeit zu FakeMails (insbesondere Pishingmails kommen kann, wo irgendwelche Kriminelle auf dieser Welle sich Zugang zu Daten und Firmen verschaffen wollen. Bei jeder (externen) Mail darauf achten, dass die Mail nicht selbst mit einem Virus versehen ist.
Wie erkenne ich die Symptome für Corona?
Hier gibt der Artikel "Wie unterscheiden sich ..." in der FAZ vom 14.03.2020 eine erste Orientierung unter https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/coronavirus/symptome-wie-unterscheiden-sich-corona-erkaeltung-und-grippe-16679026.html oder auszugsweise hier:
Grippe und Coronainfektionen lassen sich nicht immer leicht unterscheiden. Sehen Sie hier die typischen symptomatischen Unterschiede:
Merkmal |
Corona |
Erkältung |
Echte Grippe |
Durchfall |
selten |
nie |
gelegentlich bei Kindern |
Entkräftung |
manchmal, 44 Prozent leiden bisher darunter |
leicht geschwächt |
heftig |
Fieber |
häufig, mäßig bis stark |
erhöhte Temperatur |
schnell einsetzend, hoch |
Gliederschmerzen |
selten |
möglich, aber selten |
stark |
Halsschmerzen |
selten |
zu Beginn |
selten |
Husten |
häufig, trocken, bisher leiden etwa zwei Drittel darunter |
trocken zu Beginn und Ende, währenddessen verschleimt |
schmerzhaft, trocken |
Kopfschmerzen |
sehr selten |
mäßig bis stark |
heftig |
Krankheitsbeginn |
eher plötzlich |
schleichend |
plötzlich |
Krankheitsverlauf |
Inkubation fünf bis 14 Tage; Krankheit bis zu 14 Tage, milder Verlauf bei 81 Prozent |
sieben bis neun Tage |
sieben bis 14 T., Erholung nach Wochen |
Kurzatmigkeit |
manchmal, bislang etwa die Hälfte der Fälle |
nie |
nie |
Niesen |
nie |
häufig |
nie |
Schnupfen |
selten |
stark |
selten |
Schüttelfrost |
selten |
nie |
manchmal |
Grafik: uen. / Quelle: F.A.Z.
Machen Sie im Zweifel auf jeden Fall einen Test!
FISCHER & COLLEGEN hat Zivilklage gegen Rupert Stadler (und die Audi AG) eingereicht
Unser Mandant hat im Jahre 2017 einen Schummeldiesel der Baureihe Audi A6 Avant 3.0 TDI erworben. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft München II wusste Rupert Stadler zu diesem Zeitpunkt schon seit 2 Jahren, dass diese Dieselreihe ebenfalls vom Dieselskandal betroffen war. Dennoch ging der Verkauf einfach weiter, als sei nichts geschehen. Nach unserer Ansicht und nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wäre Herr Stadler verpflichtet, alle betroffenen Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen bzw. die Verkäufe einzustellen. Das hat er nicht gemacht. Das wird ihm jetzt wohl strafrechtlich auf die Füße fallen, aber auch zivilrechtlich. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben, wir haben für wenigstens einen Geschädigten Zivilklage erhoben und nehmen Rupert Stadler persönlich in die Haftung. Das Landgericht Arnsberg wird vermutlich noch in diesem Jahr entscheiden, noch vor Abschluss des Strafverfahrens.
Wahrscheinlich haftet auch ZF für Betrugsdiesel
Wie jetzt allmählich bekannt wird, könnte auch der Autozulieferer aus Friedrichshafen, die ZF sich alsbald in die Riege der Dieselbetrüger einreihen und damit direkt gegenüber allen diesen Käufern mit Gerieben aus Friedrichshafen wegen Beihilfe zum Betrug und zur mittelbaren Falschbeurkundung haften. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart hat ZF Friedrichshafen nicht nur Getriebe angeboten, sondern auch die dazugehörige Steuerungssoftware, die „zur Ermittlung unzutreffende Emissions- und Verbrauchswerte im Rahmen behördlicher Tests eingesetzt wird“.
Will VW die betrogenen Dieselkäufer ein zweites Mal abzocken?
Anscheinend will VW den geprellten Dieselkäufern schon am kommenden Montag über eine Onlineplattform eine Einmalentschädigung zwischen € 1.350 und € 6.357 anbieten. Nachdem Volkswagen mit den Vertretern der Musterfeststellungsklage zunächst einen Konsens gefunden haben schien, ließen die VW-Anwälte den angeblichen Deal wegen Streit über die damit verbundenen oder nicht verbundenen Anwaltskosten platzen und bietet die Vergleichsbeträge künftig direkt an. VW setzt offensichtlich darauf, dass die nicht durch eine Rechtsschutzversicherung abgesicherten Kunden eigene Prozesskosten scheuen und deswegen in größerer Zahl zustimmen.
Was wird sinnvollerweise in einem Ehevertrag geregelt?
Viele Ehepaare brauchen eigentlich keinen Ehevertrag, denn die Gesetzeslage regelt den Durchschnittsfall, der auf die Lebenssituationen vieler Paare bestens passt. Es können jedoch finanzielle Grundkonstellationen gegeben sein oder veränderte Lebenssituationen, die ggf. zu einem späteren Zeitpunkt einen Ehevertrag erfordern. In einem solchen Ehevertrag kann und sollte u. U. geregelt sein: