Strafanzeige gegen die Richter des 3. Revisionssenats am Bundesverwaltungsgericht erstattet
Wenn es strafbar ist, einer Katze den Schwanz abzuhacken, dann ist es 45 Millionen Mal strafbar, jährlich 45 Millionen Küken bei lebendigem Leib in einer Schreddermaschine zu zerquetschten und zu zerreißen. Die Richter des 3. Revisionssenates beim Bundesverwaltungsgericht halten dies für zulässig, zumindest übergangsweise.
Wir haben gegen diese Richter heute namentlich Strafanzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gestellt.
Unter Rechtsbeugung im Sinne § 339 StGB versteht man die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter. Dieser Tatbestand könnte hier erfüllt sein. Das Gericht hat zwar ausgeführt:
„Die Massentötung wurde allerdings jahrzehntelang toleriert. Weil das so ist, könne man von den Brutbetrieben derzeit nicht verlangen, dass sie ihre Betriebsweise sofort umstellen.“
Aber gerade weil es das Tierschutzgesetz gibt, weil es ethisch schon immer völlig unmoralisch und verwerflich ist männliche Küken lebend zu schreddern, ist das gerade nicht mehr zu tolerieren. Die Richter haben eine Abwägung vorgenommen, wo gar kein Raum dafür da ist. Und das ist auch bewusst geschehen. Die Bundesrichter sind der Auffassung, dass man die Brutbetriebe quasi nicht vor den Kopf stoßen dürfe und von ihnen deswegen keine sofortige Umstellung verlangen kann. „Nötig“ sei eine Übergangszeit, bis Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei marktreif seien.
Diese Auffassung ist tierverachtend und abermals eine eindeutige Wertung gegen bestehendes Recht, nämlich das Tierschutzgesetz.
Außerdem gilt: Wenn Küken ab sofort nicht mehr getötet werden dürfen, dann darf das überhaupt keiner der betroffenen Betriebe mehr, dann hat keiner hierdurch einen Wettbewerbsnachteil, dann werden einfach die Mehrkosten auf die Produkte umgelegt. So ist das immer.
Soweit die Befürchtung besteht, dass anderenfalls ausländische Konkurrenz Boden gewinnt und/oder die deutschen Betriebe nach Holland umsiedeln, ist dies eine Scheinsorge. Produkte, die in Deutschland unter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz importiert werden, dürfen eigentlich nicht verkauft werden. Dafür haben der Gesetzgeber und die Verwaltungsbehörde entsprechend Sorge zu tragen.
HUK-COBURG hat geklagt und verloren
Am 30. März 2018 hatten wir darüber berichtet, dass die HUK-COBURG auf die eigenen Versicherungsnehmer losgeht. Jetzt hat sie sogar geklagt. Hintergrund sind deren Kaskobedingungen, wo nach Auffassung der Versicherung ein Fahrer nach einem Parkunfall nicht nur lediglich Namen und Adresse hinterlassen darf für den Unfallgegner, sondern auch Feststellungen hinsichtlich der eigenen Fahrtauglichkeit ermöglichen muss zugunsten der eigenen Versicherung. Recht abenteuerlich die Behauptung: die Versicherung unterstellte ihrem Versicherungsnehmer, dass er zum Ende des Schulunterrichts gegen die Mittagszeit alkoholisiert war oder unter Drogen stand, auch wenn es für diese Annahme keine Hinweise dazu gab.
Die Klage vor dem Amtsgericht Konstanz wurde nun abgewiesen. Unserem Mandanten ist der Gegenbeweis gelungen. Für eine Alkoholfahrt oder Drogenkonsum gab es keinerlei Anzeichen. Die Quittung war nun ein abweisendes Urteil mit Tragung sämtlicher Kosten für die Gegenseite.
EuGH soll über Nutzungswertersatz bei Dieselbetrug entscheiden
Das Landgericht Erfurt geht derzeit einzig der Frage nach, ob unionales Zulassungsrecht zur Typengenehmigung von Fahrzeugen den späteren Käufern von Fahrzeugen subjektive Rechte einräumt. Es geht also um die Frage, ob die §§ 6 Abs. 1,27 Abs. 1 EG-Vgf einen drittschützenden Charakter enthalten, das heißt auch den (Vermögens-) Interessen des Käufers dienen. Daraus entwickelt sich dann die Frage, ob die wirksame Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder Rückabwicklung bei Anrechnung eines Nutzungsvorteils erschwert oder gar vereitelt wird. Sollte das der Fall sein, darf der Hersteller auf den Kaufpreis keine Abzüge vornehmen.
Zusätzliche Schadensersatzklage wegen Vertrauensschaden gegen Winterkorn und VW
Zusätzlich zur Fahrzeugrückabwicklung steht unserer Meinung nach den Käufern von Betrugsdieseln eine zusätzlicher gesonderter Schadensersatz zu. In einem Schadensersatzprozess gegen gegen VW und Martin Winterkorn persönlich haben wir als weitere Schadensersatzposition einen Ausgleich für den erlittenen Vertrauensschaden in eine Premiummarke rechtshängig gemacht.
Mit der Vertrauensschadenskompensation soll auch der Vertrauensschaden berücksichtigt werden, den VW-Konzern bei Kunden ganz allgemein angerichtet hat. VW, Audi, BMW und Daimler gehören zu den absoluten Premiumklassen und angesehensten Markenprodukten aus Deutschland. Die Käufer dieser Marken honorieren durch ihren Kauf das weltweit gute Image der Konzerne für Qualitätsarbeit, Verlässlichkeit und saubere Arbeit. Viele Käufer – darunter auch die Klägerin – haben sich über Jahrzehnte hinweg leiten lassen von den Marketing- und Werbeaussagen. Auf der IAA 2007 tönte Martin Winterkorn wörtlich: "Wer solche Produkte wie wir unter einem Dach einer Marke vereint, kann mit Recht für sich in Anspruch nehmen: Wir sind das Auto. Wir wollen damit sagen, dass Volkswagen genauso ein Gattungsbegriff ist wie Tempo-Taschentücher und Coca-Cola."
Aktueller Pressebericht zur Zweiten Direktklage in Rottweil
Einen aktuellen Pressebericht zu der Schadensersatzklage gegen Dr. Martin Winterkorn in Rottweil finden Sie unter https://www.nrwz.de/rottweil/diesel-skandal-prozess-in-rottweil/229340.