Beschwerde gegen Führerscheinbeschlagnahme erfolgreich
Unser Mandant Rudi Rauscher (Name aus Datenschutzgründen geändert) war wenige Tage vor Weihnachten schuldhaft in einen Unfall verwickelt. Die herbeigerufene Polizei behielt den Führerschein des Mandanten ein, weil dieser sich nach dem Unfall nervös und auffällig verhalten habe. Eine durchgeführte Blutprobe ergab eine Benzoylecgonin-Konzentration von 320 ng/ml. Dies ließ darauf schließen, dass der Unfallverursacher irgendwann zuvor Kokain konsumiert hat. Das Amtsgericht Konstanz hat dem Delinquenten daraufhin nach § 111 a StPO die Erlaubnis vorläufig entzogen. Unsere hiergegen eingereichte Beschwerde war in zweiter Instanz erfolgreich. Herr Rudi Rauscher hat seinen Führerschein wieder.
Abzocke: World Style Media GmbH & Co. KG zu Schadensersatz verurteilt
Seit Ende 2014 führten wir für unsere Mandantschaft einen Schadensersatzprozess gegen die World Style Media GmbH & Co. KG. Das Landgericht Konstanz hat am 01.03.2016 durch Urteil entschieden, dass sich unser „Anleger“ wegen arglistiger Täuschung von dem Vertrag bzw. der Lizenzbeteiligung trennen kann und sein eingesetztes Geld zuzüglich Zinsen zurückerhält. Ebenso verurteilt wurde der Vermittler Markus Bratschko, der gerne auch unter Maxxkonzept auftritt.
Verwaltungsgerichtshof: Schließung der Gaststätte „Hofmayer’s“ in Überlingen war unrechtmäßig
Als im März diesen Jahres mehrere Drogendealer festgenommen wurden, die u. a. auch in der Szenekneipe "Hofmayer's" verkehrten, wurde von der Stadt Überlingen kurzerhand die Sofortschließung der Gaststätte angeordnet. Hiergegen haben wir für den Betreiber Beschwerde eingelegt und beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (6 S 1397/15) Recht bekommen. Die Schließung war rechtswidrig. Der Wirt darf das Lokal ab sofort wieder selbst betreiben. Die Stadt Überlingen ist dem Mandanten darüber hinaus schadensersatzpflichtig. Der Werdegang der Geschichte ist nachzulesen in den Regionalausgaben des SÜDKURIER: