Mutterschutz nach Fehlgeburt?

Der Mutterschutz nach einer Fehlgeburt in Deutschland hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Zeitpunkt der Fehlgeburt und deren rechtlicher Einordnung. Die Regelungen dienen dem Schutz der Gesundheit der betroffenen Frau und der Verarbeitung des Ereignisses.

 

1. Mutterschutz nach einer Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche

Wenn eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche (Schwelle der Lebensfähigkeit des Fötus) eintritt, gilt dies rechtlich nicht als Geburt eines Kindes. In solchen Fällen gibt es keinen Anspruch auf Mutterschutz im Sinne der §§ 3 ff. des Mutterschutzgesetzes (MuSchG).

Regelungen:

Es gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Schutzregelungen, wie z. B. das Recht auf Krankschreibung.

Die Frau hat Anspruch auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wenn sie körperlich oder psychisch nicht in der Lage ist, ihrer Arbeit nachzugehen.

Dauer der Arbeitsunfähigkeit: Der behandelnde Arzt entscheidet über die Dauer, die auch mehrere Wochen betragen kann, abhängig von der gesundheitlichen und emotionalen Verfassung der Frau.

 

2. Mutterschutz nach einer Fehlgeburt ab der 24. Schwangerschaftswoche

Wenn die Fehlgeburt ab der 24. Schwangerschaftswoche eintritt oder das Kind mindestens 500 Gramm wiegt, wird dies rechtlich als Totgeburt eingestuft. In diesen Fällen greifen die Regelungen des Mutterschutzes:

Regelungen:

Die Frau hat Anspruch auf den vollständigen Mutterschutzzeitraum von 8 Wochen nach der Geburt, unabhängig davon, ob das Kind lebend geboren wurde oder verstorben ist (§ 3 Abs. 2 MuSchG).

Bei Mehrlings- oder Frühgeburten verlängert sich der Schutzzeitraum auf 12 Wochen.

 

3. Kündigungsschutz

Unabhängig vom Zeitpunkt der Fehlgeburt besteht ein besonderer Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz. Dieser Schutz endet erst 4 Monate nach der Fehlgeburt (§ 17 MuSchG). Er soll verhindern, dass Frauen aufgrund der Fehlgeburt arbeitsrechtlich benachteiligt werden.

 

4. Empfehlungen für Betroffene

Ärztliche Unterstützung: Lassen Sie sich vom behandelnden Arzt beraten und eine Krankschreibung ausstellen, wenn Sie Zeit zur Erholung benötigen.

Psychologische Hilfe: Viele Frauen benötigen nach einer Fehlgeburt psychologische Unterstützung. Es gibt spezialisierte Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen.

Arbeitgeber informieren: Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Umstand mit, wenn der Kündigungsschutz oder eine längere Ausfallzeit greifen soll.

 

Fazit

Nach einer Fehlgeburt hängt der Anspruch auf Mutterschutz maßgeblich vom Zeitpunkt der Schwangerschaft ab. Bei Unsicherheiten ist es sinnvoll, ärztliche und rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Rechte zu kennen und durchzusetzen.

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