Digitales Erbe lebt weiter
Viele Menschen schaffen sich im Laufe ihres Lebens durch private E-Mail-Postfächer oder Facebook-Profile eine digitale Existenz, die im Laufe der Zeit sehr viel Persönliches und mit unter auch „Geheimes“ enthält. Diese digitale Existenz lebt über den Tod hinaus fort. Was mit den Daten, dem dort enthaltenen Wissens- und Informationsfundus und den damit verbunden Daten und Profilen geschehen soll, regeln bisher die meisten Menschen zeit ihres Lebens nicht.
Im Zweifel haben die Erben später Anspruch auf Einblick in die sozialen Netzwerke und Accounts oder man regelt diesen digitalen Nachlass im Vorfeld.
Oftmals sollen die Erben gerade nicht alles wissen oder alles herleiten können oder von persönlichen Vorlieben und Abneigungen Kenntnis erlangen. Hat man früher persönliche Briefe einfach im Kamin verbrannt, wären elektronische Daten im Vorfeld rückstandslos zu löschen, was in vielen Fällen nicht (rechtzeitig) gelingt. Wer soll's in dem Fall richten?
In einem solchen Fall empfiehlt sich beispielsweise eine testamentarische Verfügung mit einer extra „Digitalklausel“. Im Testament kann geregelt werden, dass eine bestimmte Person des Vertrauens sich nach dem Ableben um den digitalen Nachlass kümmert und diesen verteilt, vernichtet oder im Sinne des Erblassers fortführt. Da hier die rechtlichen Grundlagen noch nicht so gefestigt sind wie in klassischen Erbangelegenheiten, Dinge in den nächsten Jahren noch andere Bedeutungen und Gewichtungen bekommen, sollte man eine solche Regelung mit einem auf diesem Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt abklären.
Wir haben die richtige Digitalklausel für Sie!
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Vorsorgen ist besser als sich später nachärgern
Wenn man stirbt, kann einem alles egal sein. Was ist aber, wenn man wieder aufwacht? Überall Schläuche. Ab jetzt ist jeder Tag wie der andere. Über die Magensonde schmeckt alles gleich. Nein, es schmeckt gar nicht. Fünf Jahre, zehn Jahre, fünfzehn Jahre lang. Wie würden Sie sich in dieser Situation entscheiden?
Die wenigsten haben für diesen Fall tatsächlich vorgesorgt. Zwar hat jeder schon einmal von einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht gehört. Die wenigsten gehen dieses Thema aber in "guten Zeiten" an. Und wenn, nehmen sie oft etwas vorformuliertes "von der Stange" anstatt individuell auf die eigene Person zugeschnitten. So ging es auch Friedrich B.
Neben Testament und Vermögensübertragung zu Lebzeiten beraten wir, wann und inwieweit der Mandant selbst Einfluss auf sein Schicksal nehmen soll, bevor es andere tun. Das was der Mandant will, setzen wir dann um. Punkt.
RA Rafael Fischer ist Vorsorger und Testamentsvollstrecker.
Das deutsche Erbrecht berücksichtigt die Patchworkfamilie nicht!
Obwohl die Lebenswirklichkeit heute oftmals anders aussieht, ist das deutsche Erbrecht bislang noch ganz auf die klassische Familie ausgerichtet. Deshalb ist in solchen Fällen ein auf den Einzelfall zugeschnittenes Testament dringend notwendig.
RAin Margarete Thatksang-Schall ist bei der Gestaltung gerne behilflich.
"Hilfe, ich habe Schwarzgeld geerbt!"
Wer Schwarzgeld im Ausland erbt, wird zum Steuerhinterzieher, wenn er das geheime Erbe vor dem Fiskus verschweigt. Die steigende Zunahme der Vernetzung von persönlichen Daten und das bröckelnde Bankgeheimnis machen eine behördliche Entdeckung in nächster Zeit wahrscheinlicher. Wer seinen Nachkommen späteren Ärger ersparen will, sollte vor seinem Ableben für eine Korrektur sorgen. Wer schon über ein geheimes Erbe verfügt, kann eine "Berichtigung" oder strafbefreiende Selbstanzeige" vornehmen. Sprechen Sie mit uns, dass die Freude am Erbe nicht zum Fluch wird.
Weitere Rechtslösungen finden Sie auf unserer Seite www.lawinfo.de.